Beratung, Qualität, Sorgfalt und Hygiene stehen bei meiner Arbeit immer im Vordergrund und entsprechen allen gängigen und vorgeschriebenen Standards.
Wir piercen erst ab einem Alter von 14 Jahren.
Hier findest Du was Du dafür mitbringen musst:
14-16 Jahre:
- Einwilligung beider Elternteile/Erziehungsberechtigten – bei unbekanntem Vater, Todesfall, Scheidung ist ein schriftlicher Nachweis diesbezüglich bzw. über das alleinige Sorgerecht nötig
- Ein Erziehungsberechtigter muss das Kind begleiten, vom anderen ist eine schriftliche Einwilligung mit Ausweiskopie und Benennung der zu piercenden Körperstelle nötig
- Ausweis des zu piercenden Kindes, Ausweis des begleitenden Erziehungsberechtigten
16-17 Jahre:
- Einwilligung eines Elternteils bzw. Erziehungsberechtigten
- Erziehungsberechtigter muss den Jugendlichen begleiten
- Ausweis des zu piercenden Jugendlichen, Ausweis des begleitenden Erziehungsberechtigten
Ab 18 Jahren:
- Ausweis